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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hundehalterschule elreto GmbH

1 GRUNDLAGE & GELTUNG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die allgemeinen Aspekte der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Ausbildung und Erziehung von Hunden und deren Halter/Führer, Dienstleistungen im Bereich therapeutische Massnahmen, Durchführung und Organisation von Seminaren im Bereich Hundeausbildung sowie Durchführung und Organisation von Vorträgen, Kursen, Seminaren und Events, von (nachfolgend hhselreto GmbH) an den Teilnehmer/Kunden im Rahmen eines Vertrags oder mehrerer Verträge.

Andere Allgemeine Vertragsbedingungen, auf die der Teilnehmer/Kunde in Erklärungen, namentlich Aufträgen, Angebote hinweist, sind nur dann gültig, wenn hhs elreto GmbH sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Sie gelten in diesem Fall nur für das jeweilige Einzelgeschäft.

 

2 ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

Alle Angebote der hhs elreto GmbH werden im Internet (www.elreto.ch) ausgeschrieben. Anmeldungen werden online, mündlich oder telefonisch akzeptiert, und gilt wie der Abschluss eines schriftlichen Einzelvertrages.

a) hhs elreto GmbH Teilnehmer/Kunde erhalten die für die Bezahlung notwendigen Bankdaten im Bestätigungsschreiben (Bank Transaktionsgebühren gehen zu Lasten vom Teilnehmer/Kunden). Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsverhältnis dar.

b) Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer/Kunde per E-Mail eine Anmeldebestätigung.

c) Der Teilnehmer/Kunde erklärt sich mit einer Kommunikation per E-Mail einverstanden.

d) Die Anmeldung gilt - sofern nicht anders angegeben - für je ein Team bestehend aus einem Teilnehmer und einem Hund. Die Teilnahme von weiteren Begleitpersonen oder weiteren Hunden ist nur mit Zustimmung von hhs elreto GmbH zulässig und ist bei der Anmeldung, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, unter Mitteilung von Name und Adresse der Begleitperson anzuzeigen. Der Teilnehmer/Kunde muss bei Anmeldung volljährig sein.

e) Die Leistung von hhs elreto GmbH umfasst eine Ausbildung gemäss der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Internetseite von elreto.ch. Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich in der Angebotsbeschreibung aufgeführt.

 

3 ZAHLUNG DER TEILNAHMEGEBÜHREN

Mit der Bestätigung der Anmeldung ist die Zahlung der Teilnahmegebühren fällig. Die Zahlung erfolgt sofort und ohne Abzug durch Überweisung auf das angegebene Konto. In Ausnahmefällen kann die Bezahlung nach Absprache mit hhs elreto GmbH zu einem anderen, festgelegten Termin erfolgen.

 

4 TEILNEHMER

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. hhs elreto GmbH behält sich das Recht vor, Vorträge, Kurse, Seminare, Workshops und Trainingsgruppen-Termine zu stornieren bzw. zu verschieben. Die Teilnehmerzahl an allen Veranstaltungen von hhs elreto GmbH ist beschränkt.

 

5 LEISTUNGSSTÄRKE, EINTEILUNG ,KURS- UND TRAININGSGRUPPEN

a) Allgemein

Die Beurteilung der Leistungsstärke der Seminar-, Workshop-, Kurs- und Trainingsgruppenteilnehmer obliegt den Instruktoren/Referenten von hhs elreto GmbH .

b) Zulassung Kurse & Seminare

Über die Zulassung und Einteilung zu Veranstaltungen in höheren Leistungsklassen entscheiden die Instruktoren von hhs elreto GmbH. Teilnehmer, die nicht bei hhs elreto GmbH trainieren, müssen einen Nachweis Ihrer Leistungsstärke erbringen. Im Zweifelsfall behält sich hhs elreto GmbH vor, dass externe Teilnehmer zur Feststellung ihrer Leistungsstärke eine kostenpflichtige Trainingseinheit absolvieren müssen.

c) Kurs-, Trainingsgruppen

Die Kurs- und Trainingsgruppen von hhs elreto GmbH sind in unterschiedlichen Leistungsstärken organisiert, deren Einteilung den Instruktoren von hhs elreto GnmbH überlassen bleibt. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers/Kunden, in einer bestimmten Leistungsgruppe teilzunehmen. Teams, die nicht bei hhs elreto GmbH an einem Einsteiger-/Anfängerkurs teilnehmen, haben mindestens ein kostenpflichtiges Test-Training zur Feststellung der Leistungsklasse zu absolvieren.

 

6 GESUNDHEIT DER HUNDE / IMPFSCHUTZ

Es dürfen nur gesunde Hunde am Training teilnehmen. Die Teilnehmer/Kunden versichern, dass deren Hunde frei von ansteckenden Krankheiten sind und über die Tollwut Impfung verfügen. Über die Läufigkeit von Hündinnen ist die Kursleitung vor der Veranstaltung zu informieren. Erkrankt ein Hund kurz vor oder während einer Veranstaltung akut, ist unverzüglich mit hhs elreto GmbH oder dem Instruktor Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen abzustimmen, um eine Ansteckung andere Hunde zu vermeiden.

 

7 HAFTUNG UND VERSICHERUNG

Die Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko d.h. der Versicherungsschutz ist Sache jedes Einzelnen. Wir machen Sie deshalb ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie über eine ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügen müssen.

Der Teilnehmer/Kunde haftet für alle von ihm, seinem Hund sowie seinen Begleitpersonen verursachten Schäden. hhs elreto GmbH bzw. der Instruktor/Referent übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Personen, Begleitpersonen und deren Hunde entstehen.

hhs elreto GmbH übernimmt keine Haftung gegenüber externen Veranstaltern an denen hhs elreto GmbH oder deren Instruktoren Ihre Tätigkeit als Trainer/Instruktoren/Referenten ausüben.

Eine Haftung der Instruktoren/Referenten von hhs elreto GmbH wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Teilnehmer/Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Instruktors/Referenten handelt. Eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund muss auf Verlangen vorgelegt werden.

Im Falle von höherer Gewalt übernimmt hhs elreto GmbH keine Haftung für allenfalls entstandene Ausgaben/Unkosten.

Um unvorhergesehene Vorkommnisse finanziell abzudecken, empfehlen wir Ihnen, eine entsprechende Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

 

8 KUPIERTE HUNDE / TIERSCHUTZ

Kupierte Hunde sind von der Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn der Teilnehmer/Kunde kann die medizinische Indikation dafür nachweisen.

Alle Teilnehmer/Kunden verpflichten sich Ihre Hunde tierschutzgerecht zu behandeln und betreuen. Wiederhandeln kann den Ausschluss an der Veranstaltung zur Folge haben. hhs elreto GmbH orientiert sich diesbezüglich am Schweizerischen Tierschutzgesetz TSchG vom 1.8.2008.

 

9 AUSRÜSTUNG

Bei der Veranstaltungen und Kursen ist festes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung zu tragen. Leine, Geschirr und Halsband sind auf ihre Funktionstüchtigkeit vom Teilnehmer/Kunden zu überprüfen.

 

10 DAUER DER EINZELNEN VERANSTALTUNGSTAGE und Stunden, VERSÄUMNIS

Die Dauer der Privat oder Gruppenstunde von hhs elreto GmbH wird auf 60 Min. festgelegt. hhs elreto GmbH ist aber berechtigt die Stunde zu kürzen wenn die physische sowie psychische Verfassung des Hundes eine Weiterführung des Unterrichts nicht erlaubt.

Die Dauer der Seminare sind in der Ausschreibung ersichtlich.

Der Instruktor bestimmt die Dauer der einzelnen Veranstaltungstage. Diese ist abhängig von der Teilnehmerzahl, der physischen und psychischen Verfassung der Hunde und des allgemeinen Fortschritts der Teilnehmer.

Der Instruktor/Referent kann zum Wohl des Hundes weitere Übungseinheiten untersagen und eine Ruhepause verordnen.

Verspätungen eines Teilnehmers/Kunden gehen zu dessen Lasten. Der Teilnehmer/Kunde hat keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Stunden oder Verminderung der Teilnahmegebühr.

 

11.1 RÜCKTRITT VOM VERTRAG SEITENS DES TEILNEHMER/KUNDEN für Seminare

a) Der Teilnehmer/Kunde kann zu jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung per Einschreiben gegenüber hhs elreto GmbH vom Vertrag zurücktreten. Durch Fernbleiben ohne schriftliche Abmeldung werden die vollen Kosten der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

b) Für einen Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung gemäss Abs. a) werden folgende Stornokosten, abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei hhs elreto GmbH fällig:

· bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10% der Teilnahmegebühr

· bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20% der Teilnahmegebühr

· bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 40% der Teilnahmegebühr

· bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der Teilnahmegebühr

· weniger als 2Wochen vor Veranstaltungsbeginn: volle Teilnahmegebühr ist zu zahlen, es erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 150.00 an.

Falls eine Veranstaltung vom Teilnehmer/Kunden vorzeitig beendet wird, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung.

c) Erkrankt ein Teilnehmer oder sein Hund vor der Veranstaltung, so dass eine Teilnahme nicht möglich ist und legt er darüber eine ärztliche bzw. tierärztliche Bescheinigung vor, so wird er automatisch für den nächst möglichen, gleichwertigen Kurs angemeldet. Alternativ kann der Teilnehmer/Kunde durch erbringen eines Ersatzteilnehmers vom Vertrag zurücktreten. Die bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall in voller Höhe abzgl. einer Bearbeitungsgebühr nach Abs. b) zurückerstattet.

d) online Beratung für Assistenzhundehalterauszubildende

Die Beratung wird im 15 Min. Takt abgerechnet.

Grundgebühr bei Eingang Anruf CHF 25.00, inkl. 15 Min. Beratung. Anschl. Aufpreis von CHF 25.00 im 15 Min. Takt.

Die Zeitfenster für eine Beratung müssen mind. 24 Stunden vorher schriftlich angemeldet werden.

Angemeldete Beratungen die nicht in Anspruch genommen werden, werden mit einer Pauschale von CHF 100.00 verrechnet.

11 RÜCKTRITT VOM VERTRAG SEITENS DES TEILNEHMER/KUNDEN für Privatstunden und Assistenzhundehalterausbildung.

A) Ordentliche Abrechnung

Gem. Art. 394 Abs. 3 OR ist der Auftraggeber (Assistenznehmer)verpflichtet, die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen des Beauftragten, (Ausbildner)im Umfang der bereits geleisteten Arbeit zu honorieren. Hat der Assistenznehmer schon mehr geleistet, als er bis zur Vertragsauflösung schuldet, so müssen ihm Kurs- oder Abokosten zurückerstattet werden.

B) Rücktrittsentschädigung

Hat der Assistenznehmer z.B. durch den Abschluss eines Abos einen günstigeren Lektionspreis erhalten, als der übliche Einzelstundenpreis, so kann der Ausbildner eine angemessene Rücktritts-Entschädigung verlangen.

Bei vorzeitigem Rücktritt vom aktuell laufenden ABO werden die geleisteten Stunden des laufenden ABO zum doppelten Tarif verrechnet.

C) Umtriebsentschädigung

Der Ausbildner ist berechtigt bei Rücktritt zusätzlich eine Umtriebsentschädigung z.B. für die Reservation des Ausbildungsplatzes, Terminreservationen, Ausbildungsplanung, oder andere entstandene Organisationskosten zu erheben. Auf Grund der Individualität einer Assistenzhunde-Ausbildung ist die Abwendung einer solchen Rücktrittsgebühr durch das Erbringen eines Ersatzteilnehmers ausgeschlossen. Die Umtriebsentschädigung umfasst in der Regel den Umfang von 3 Einzeltrainingseinheiten.

D) Kündigung zur Unzeit

Eine Vertragsauflösung zur "Unzeit" kann zur Folge haben, dass der kündigende zu Schadenersatz gem. Art. 404 Abs. 2 OR verpflichtet ist.

Zusätzlich erfolgt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00. Im Weiteren werden drei Stundenansätze als Entschädigung für bereits eingeplante Lektionen verrechnet.

12 RÜCKTRITT VOM VERTRAG / ÄNDERUNG DER VERANSTALTUNG SEITENS hhs elreto GmbH

a) hhs elreto GmbH hat das Recht, ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn der Teilnehmer/Kunde sich vertragswidrig und/oder tierschutzwidrig verhält, Dritte und/oder Hunde gefährdet, und/oder kein ausreichender Versicherungs- oder Impfschutz besteht.

b) Die Veranstaltungen finden in der Regel bei jedem Wetter statt.

c) Im Falle von höherer Gewalt wird die Veranstaltung auf einen späteren Termin verschoben. Ein Anspruch gegenüber hhs elreto GmbH auf entstandene Unkosten besteht nicht.

d) Sollte sich der Treffpunkt am Veranstaltungsort oder die Uhrzeit des Veranstaltungsbeginns ändern, wird hhs elreto GmbH dies dem Teilnehmer/Kunden rechtzeitig mitteilen.

e) hhs elreto GmbH hat das Recht, die Veranstaltung zu verschieben oder vollständig abzusagen, für den Fall dass:

· nicht genügend Anmeldungen vorliegen, wobei dem Teilnehmer/Kunde dies bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen ist, oder

· wenn der Instruktor zum Veranstaltungstermin erkrankt oder anderweitig verhindert ist.

hhs elreto GmbH wird sich in diesen Fällen um einen Nachholtermin oder einen anderen Instruktor bemühen. Wird die Veranstaltung trotz zu geringer Teilnehmer/Kundezahl durchgeführt, behält sich hhs elreto GmbH vor, die Veranstaltungsdauer angemessen zu kürzen.

f) Etwaige Stornokosten Dritter, die dem Teilnehmer/Kunden durch einen eventuellen Rücktritt oder eine Verschiebung des Termins entstehen (z.B. für bereits verauslagte Kosten wie Hotel, Flug etc.) werden von hhs elreto GmbH nicht ersetzt, es sei denn, hhs elreto GmbH hat den Rücktritt oder die Verschiebung des Termins schuldhaft verursacht.

13 AUSSCHLUSS EINER ERFOLG GARANTIE

hhs elreto GmbH übernimmt keine Erfolg Garantie der im Rahmen der Veranstaltung vermittelnden Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer und dessen teilnehmenden Hund abhängig ist.

 

14 URHEBERRECHT

Das Urheberrecht an von hhs elreto GmbH erstellten Veranstaltungsunterlagen, Videos, Bildern, Texten etc. verbleibt bei hhs elreto GmbH. Materialien jeglicher Form, die während der Veranstaltung von hhs elreto GmbH zur Verfügung gestellt werden, dürfen - auch auszugsweise und in bearbeiteter Form - nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von hhs elreto GmbH vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Ton- oder Videomitschnitte von Veranstaltungen sind nur mit Genehmigung von hhs elreto GmbH zulässig.

 

15 DATENSCHUTZ

Beim Umgang mit Daten hält sich HHS elreto GmbH an die geltende Schweizer Gesetzgebung. HHS elreto GmbH erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Leistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.

Der Teilnehmer/Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlichen personenbezogenen Daten ausführlich über den Datenschutzhinweis auf der Internetseite von HHS elreto GmbH informiert worden. Der Teilnehmer/Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Der Teilnehmer/Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten wie Name und Kontaktdaten auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung für die anderen Teilnehmer einsehbar angezeigt werden dürfen. Er kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

 

16 WEITERE BESTIMMUNGEN

Die Verträge (einschliesslich dieser AGB) ersetzen jeweils alle früheren Absprachen, Korrespondenzen, Erklärungen, Verhandlungen oder Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand der jeweiligen Verträge, es sei denn, es wird in den jeweiligen Verträgen ausdrücklich auf diese verwiesen. Dies gilt auch für Vorträge, Kurse, Seminare, Events oder sonstige Angebote.

Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien, eines oder mehrere Verträge und aller Einzelverträge wird ausschliesslich der Sitz von HHS elreto GmbH vereinbart. HHS elreto GmbH darf den Teilnehmer/Kunden jedoch auch an dessen Sitz/Wohnsitz belangen.

Zell 30.August 2012

ergänzt Aarau 26.10.2020