Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Hundehalterschule
elreto GmbH
1 GRUNDLAGE & GELTUNG
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die allgemeinen Aspekte der Erbringung von
Dienstleistungen im Bereich Ausbildung und Erziehung von Hunden und deren
Halter/Führer, Dienstleistungen im Bereich therapeutische Massnahmen,
Durchführung und Organisation von Seminaren im Bereich Hundeausbildung sowie
Durchführung und Organisation von Vorträgen, Kursen, Seminaren und Events, von
(nachfolgend hhselreto GmbH) an den Teilnehmer/Kunden im Rahmen eines Vertrags
oder mehrerer Verträge.
Andere Allgemeine
Vertragsbedingungen, auf die der Teilnehmer/Kunde in Erklärungen, namentlich
Aufträgen, Angebote hinweist, sind nur dann gültig, wenn hhs elreto GmbH
sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Sie gelten in diesem Fall nur für das
jeweilige Einzelgeschäft.
2 ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
Alle Angebote der hhs
elreto GmbH werden im Internet (www.elreto.ch) ausgeschrieben. Anmeldungen
werden online, mündlich oder telefonisch akzeptiert, und gilt wie der Abschluss
eines schriftlichen Einzelvertrages.
a) hhs elreto GmbH
Teilnehmer/Kunde erhalten die für die Bezahlung notwendigen Bankdaten im
Bestätigungsschreiben (Bank Transaktionsgebühren gehen zu Lasten vom
Teilnehmer/Kunden). Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsverhältnis
dar.
b) Nach Eingang der
Anmeldung erhält der Teilnehmer/Kunde per E-Mail eine Anmeldebestätigung.
c) Der
Teilnehmer/Kunde erklärt sich mit einer Kommunikation per E-Mail einverstanden.
d) Die Anmeldung gilt
- sofern nicht anders angegeben - für je ein Team bestehend aus einem
Teilnehmer und einem Hund. Die Teilnahme von weiteren Begleitpersonen oder
weiteren Hunden ist nur mit Zustimmung von hhs elreto GmbH zulässig und ist bei
der Anmeldung, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, unter
Mitteilung von Name und Adresse der Begleitperson anzuzeigen. Der
Teilnehmer/Kunde muss bei Anmeldung volljährig sein.
e) Die Leistung von hhs elreto GmbH
umfasst eine Ausbildung gemäss der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der
Internetseite von elreto.ch. Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind in der
Teilnahmegebühr nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich in der
Angebotsbeschreibung aufgeführt.
3 ZAHLUNG DER TEILNAHMEGEBÜHREN
Mit der Bestätigung
der Anmeldung ist die Zahlung der Teilnahmegebühren fällig. Die Zahlung erfolgt
sofort und ohne Abzug durch Überweisung auf das angegebene Konto. In
Ausnahmefällen kann die Bezahlung nach Absprache mit hhs elreto GmbH zu einem
anderen, festgelegten Termin erfolgen.
4 TEILNEHMER
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. hhs
elreto GmbH behält sich das Recht vor, Vorträge, Kurse, Seminare, Workshops und
Trainingsgruppen-Termine zu stornieren bzw. zu verschieben. Die Teilnehmerzahl
an allen Veranstaltungen von hhs elreto GmbH ist beschränkt.
5 LEISTUNGSSTÄRKE, EINTEILUNG ,KURS- UND TRAININGSGRUPPEN
a) Allgemein
Die Beurteilung der Leistungsstärke der Seminar-, Workshop-, Kurs- und
Trainingsgruppenteilnehmer obliegt den Instruktoren/Referenten von hhs elreto
GmbH .
b) Zulassung Kurse & Seminare
Über die Zulassung und Einteilung zu Veranstaltungen in höheren Leistungsklassen
entscheiden die Instruktoren von hhs elreto GmbH. Teilnehmer, die nicht bei hhs
elreto GmbH trainieren, müssen einen Nachweis Ihrer Leistungsstärke erbringen.
Im Zweifelsfall behält sich hhs elreto GmbH vor, dass externe Teilnehmer zur
Feststellung ihrer Leistungsstärke eine kostenpflichtige Trainingseinheit
absolvieren müssen.
c) Kurs-, Trainingsgruppen
Die Kurs- und Trainingsgruppen von hhs elreto GmbH sind in
unterschiedlichen Leistungsstärken organisiert, deren Einteilung den
Instruktoren von hhs elreto GnmbH überlassen bleibt. Es besteht kein Anspruch
des Teilnehmers/Kunden, in einer bestimmten Leistungsgruppe teilzunehmen.
Teams, die nicht bei hhs elreto GmbH an einem Einsteiger-/Anfängerkurs
teilnehmen, haben mindestens ein kostenpflichtiges Test-Training zur
Feststellung der Leistungsklasse zu absolvieren.
6 GESUNDHEIT DER HUNDE / IMPFSCHUTZ
Es dürfen nur gesunde Hunde am Training teilnehmen. Die
Teilnehmer/Kunden versichern, dass deren Hunde frei von ansteckenden
Krankheiten sind und über die Tollwut Impfung verfügen. Über die
Läufigkeit von Hündinnen ist die Kursleitung vor der Veranstaltung zu
informieren. Erkrankt ein Hund kurz vor oder während einer Veranstaltung akut,
ist unverzüglich mit hhs elreto GmbH oder dem Instruktor Kontakt aufzunehmen
und das weitere Vorgehen abzustimmen, um eine Ansteckung andere Hunde zu
vermeiden.
7 HAFTUNG UND VERSICHERUNG
Die Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich
auf eigenes Risiko d.h. der Versicherungsschutz ist Sache jedes Einzelnen. Wir
machen Sie deshalb ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie über eine
ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügen müssen.
Der Teilnehmer/Kunde haftet für alle von ihm, seinem Hund sowie seinen
Begleitpersonen verursachten Schäden. hhs elreto GmbH bzw. der
Instruktor/Referent übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen,
sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Personen,
Begleitpersonen und deren Hunde entstehen.
hhs elreto GmbH übernimmt keine Haftung gegenüber externen Veranstaltern
an denen hhs elreto GmbH oder deren Instruktoren Ihre Tätigkeit als
Trainer/Instruktoren/Referenten ausüben.
Eine Haftung der Instruktoren/Referenten von hhs elreto GmbH wird
grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
vor. Der Teilnehmer/Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch
wenn er auf Veranlassung des Instruktors/Referenten handelt. Eine gültige
Haftpflichtversicherung für seinen Hund muss auf Verlangen vorgelegt werden.
Im Falle von höherer Gewalt übernimmt hhs elreto GmbH keine Haftung für
allenfalls entstandene Ausgaben/Unkosten.
Um unvorhergesehene Vorkommnisse finanziell abzudecken, empfehlen wir
Ihnen, eine entsprechende Annullationskostenversicherung abzuschliessen.
8 KUPIERTE HUNDE / TIERSCHUTZ
Kupierte Hunde sind von der Teilnahme
ausgeschlossen, es sei denn der Teilnehmer/Kunde kann die medizinische
Indikation dafür nachweisen.
Alle Teilnehmer/Kunden verpflichten sich Ihre Hunde tierschutzgerecht zu
behandeln und betreuen. Wiederhandeln kann den Ausschluss an der Veranstaltung
zur Folge haben. hhs elreto GmbH orientiert sich diesbezüglich am
Schweizerischen Tierschutzgesetz TSchG vom 1.8.2008.
9 AUSRÜSTUNG
Bei der Veranstaltungen und Kursen ist festes Schuhwerk und der
Witterung angepasste Kleidung zu tragen. Leine, Geschirr und Halsband sind auf
ihre Funktionstüchtigkeit vom Teilnehmer/Kunden zu überprüfen.
10 DAUER DER EINZELNEN VERANSTALTUNGSTAGE und Stunden, VERSÄUMNIS
Die Dauer der Privat oder Gruppenstunde von hhs elreto GmbH wird auf 60
Min. festgelegt. hhs elreto GmbH ist aber berechtigt die Stunde zu kürzen wenn
die physische sowie psychische Verfassung des Hundes eine Weiterführung des
Unterrichts nicht erlaubt.
Die Dauer der Seminare sind in der Ausschreibung ersichtlich.
Der Instruktor bestimmt die Dauer der einzelnen Veranstaltungstage.
Diese ist abhängig von der Teilnehmerzahl, der physischen und psychischen
Verfassung der Hunde und des allgemeinen Fortschritts der Teilnehmer.
Der Instruktor/Referent kann zum Wohl des Hundes weitere Übungseinheiten
untersagen und eine Ruhepause verordnen.
Verspätungen eines Teilnehmers/Kunden gehen zu dessen Lasten. Der
Teilnehmer/Kunde hat keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Stunden oder
Verminderung der Teilnahmegebühr.
11.1 RÜCKTRITT VOM VERTRAG SEITENS DES TEILNEHMER/KUNDEN für Seminare
a) Der Teilnehmer/Kunde kann zu jederzeit vor Beginn der Veranstaltung
durch schriftliche Erklärung per Einschreiben gegenüber hhs elreto GmbH vom
Vertrag zurücktreten. Durch Fernbleiben ohne schriftliche Abmeldung werden die
vollen Kosten der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
b) Für einen Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung gemäss Abs. a)
werden folgende Stornokosten, abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung bei hhs elreto GmbH fällig:
· bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10% der Teilnahmegebühr
· bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20% der Teilnahmegebühr
· bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 40% der Teilnahmegebühr
· bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der Teilnahmegebühr
· weniger als 2Wochen vor Veranstaltungsbeginn: volle Teilnahmegebühr ist
zu zahlen, es erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF
150.00 an.
Falls eine Veranstaltung vom Teilnehmer/Kunden vorzeitig beendet wird,
besteht kein Anrecht auf Rückerstattung.
c) Erkrankt ein Teilnehmer oder sein Hund vor der Veranstaltung, so dass
eine Teilnahme nicht möglich ist und legt er darüber eine ärztliche bzw.
tierärztliche Bescheinigung vor, so wird er automatisch für den nächst
möglichen, gleichwertigen Kurs angemeldet. Alternativ kann der Teilnehmer/Kunde
durch erbringen eines Ersatzteilnehmers vom Vertrag zurücktreten. Die bereits
gezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall in voller Höhe abzgl. einer
Bearbeitungsgebühr nach Abs. b) zurückerstattet.
d) online Beratung für Assistenzhundehalterauszubildende
Die Beratung wird im 15 Min. Takt abgerechnet.
Grundgebühr bei Eingang Anruf CHF 25.00, inkl. 15 Min. Beratung. Anschl.
Aufpreis von CHF 25.00 im 15 Min. Takt.
Die Zeitfenster für eine Beratung müssen mind. 24 Stunden vorher
schriftlich angemeldet werden.
Angemeldete Beratungen die nicht in Anspruch genommen werden, werden mit
einer Pauschale von CHF 100.00 verrechnet.
11 RÜCKTRITT VOM VERTRAG SEITENS DES TEILNEHMER/KUNDEN für Privatstunden und Assistenzhundehalterausbildung.
A) Ordentliche Abrechnung
Gem. Art. 394 Abs. 3 OR ist der Auftraggeber
(Assistenznehmer)verpflichtet, die bis zur Vertragsauflösung erbrachten
Leistungen des Beauftragten, (Ausbildner)im Umfang der bereits geleisteten
Arbeit zu honorieren. Hat der Assistenznehmer schon mehr geleistet, als er bis
zur Vertragsauflösung schuldet, so müssen ihm Kurs- oder Abokosten
zurückerstattet werden.
B) Rücktrittsentschädigung
Hat der Assistenznehmer z.B. durch den Abschluss eines Abos einen
günstigeren Lektionspreis erhalten, als der übliche Einzelstundenpreis, so kann
der Ausbildner eine angemessene Rücktritts-Entschädigung verlangen.
Bei vorzeitigem Rücktritt vom aktuell laufenden ABO werden die
geleisteten Stunden des laufenden ABO zum doppelten Tarif verrechnet.
C) Umtriebsentschädigung
Der Ausbildner ist berechtigt bei Rücktritt zusätzlich eine
Umtriebsentschädigung z.B. für die Reservation des Ausbildungsplatzes, Terminreservationen,
Ausbildungsplanung, oder andere entstandene Organisationskosten zu erheben. Auf
Grund der Individualität einer Assistenzhunde-Ausbildung ist die Abwendung
einer solchen Rücktrittsgebühr durch das Erbringen eines Ersatzteilnehmers
ausgeschlossen. Die Umtriebsentschädigung umfasst in der Regel den Umfang von 3
Einzeltrainingseinheiten.
D) Kündigung zur Unzeit
Eine Vertragsauflösung zur "Unzeit" kann zur Folge haben, dass
der kündigende zu Schadenersatz gem. Art. 404 Abs. 2 OR verpflichtet ist.
Zusätzlich erfolgt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00. Im Weiteren
werden drei Stundenansätze als Entschädigung für bereits eingeplante Lektionen
verrechnet.
12 RÜCKTRITT VOM VERTRAG / ÄNDERUNG DER VERANSTALTUNG SEITENS hhs elreto
GmbH
a) hhs elreto GmbH hat das Recht, ohne Einhaltung einer Frist aus
wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn der
Teilnehmer/Kunde sich vertragswidrig und/oder tierschutzwidrig verhält, Dritte
und/oder Hunde gefährdet, und/oder kein ausreichender Versicherungs- oder
Impfschutz besteht.
b) Die Veranstaltungen finden in der Regel bei jedem Wetter statt.
c) Im Falle von höherer Gewalt wird die Veranstaltung auf einen späteren
Termin verschoben. Ein Anspruch gegenüber hhs elreto GmbH auf entstandene
Unkosten besteht nicht.
d) Sollte sich der Treffpunkt am Veranstaltungsort oder die Uhrzeit des
Veranstaltungsbeginns ändern, wird hhs elreto GmbH dies dem Teilnehmer/Kunden
rechtzeitig mitteilen.
e) hhs elreto GmbH hat das Recht, die Veranstaltung zu verschieben oder
vollständig abzusagen, für den Fall dass:
· nicht genügend Anmeldungen vorliegen, wobei dem Teilnehmer/Kunde dies
bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen ist, oder
· wenn der Instruktor zum Veranstaltungstermin erkrankt oder anderweitig
verhindert ist.
hhs elreto GmbH wird sich in diesen Fällen um einen Nachholtermin oder
einen anderen Instruktor bemühen. Wird die Veranstaltung trotz zu geringer
Teilnehmer/Kundezahl durchgeführt, behält sich hhs elreto GmbH vor, die
Veranstaltungsdauer angemessen zu kürzen.
f) Etwaige Stornokosten Dritter, die dem Teilnehmer/Kunden durch einen
eventuellen Rücktritt oder eine Verschiebung des Termins entstehen (z.B. für
bereits verauslagte Kosten wie Hotel, Flug etc.) werden von hhs elreto GmbH
nicht ersetzt, es sei denn, hhs elreto GmbH hat den Rücktritt oder die
Verschiebung des Termins schuldhaft verursacht.
13 AUSSCHLUSS EINER ERFOLG GARANTIE
hhs elreto GmbH übernimmt keine Erfolg Garantie der im Rahmen der
Veranstaltung vermittelnden Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass ein
Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer und dessen teilnehmenden Hund abhängig
ist.
14 URHEBERRECHT
Das Urheberrecht an von hhs elreto GmbH erstellten
Veranstaltungsunterlagen, Videos, Bildern, Texten etc. verbleibt bei hhs elreto
GmbH. Materialien jeglicher Form, die während der Veranstaltung von hhs elreto
GmbH zur Verfügung gestellt werden, dürfen - auch auszugsweise und in bearbeiteter
Form - nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von hhs elreto GmbH
vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Ton-
oder Videomitschnitte von Veranstaltungen sind nur mit Genehmigung von hhs
elreto GmbH zulässig.
15 DATENSCHUTZ
Beim Umgang mit Daten hält sich HHS elreto GmbH an die geltende
Schweizer Gesetzgebung. HHS elreto GmbH erhebt, speichert und bearbeitet nur
Daten, die für die Erbringung der Leistungen, für die Abwicklung und Pflege der
Kundenbeziehung sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Der Teilnehmer/Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung der für die Teilnahme an den Veranstaltungen
erforderlichen personenbezogenen Daten ausführlich über den Datenschutzhinweis
auf der Internetseite von HHS elreto GmbH informiert worden. Der
Teilnehmer/Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Der Teilnehmer/Kunde erklärt sich
damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten wie Name und
Kontaktdaten auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung für die anderen
Teilnehmer einsehbar angezeigt werden dürfen. Er kann seine Einwilligung
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
16 WEITERE BESTIMMUNGEN
Die Verträge (einschliesslich dieser AGB) ersetzen
jeweils alle früheren Absprachen, Korrespondenzen, Erklärungen, Verhandlungen
oder Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand der jeweiligen
Verträge, es sei denn, es wird in den jeweiligen Verträgen ausdrücklich auf
diese verwiesen. Dies gilt auch für Vorträge, Kurse, Seminare, Events oder
sonstige Angebote.
Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien, eines oder mehrere
Verträge und aller Einzelverträge wird ausschliesslich der Sitz von HHS elreto
GmbH vereinbart. HHS elreto GmbH darf den Teilnehmer/Kunden jedoch auch an
dessen Sitz/Wohnsitz belangen.
Zell 30.August 2012
ergänzt Aarau 26.10.2020